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Rechtliche Grundlage In Deutschland ist jeder Bürger gesetzlich verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, sofern ihm dies den Umständen nach zuzumuten ist, er durch die Hilfeleistung nicht andere wichtige Pflichten verletzt oder sich durch die Hilfeleistung selbst in Gefahr bringt. (dies ist im Strafgesetzbuch geregelt, § 323c StGB) Was bedeutet Erste Hilfe ? Erste Hilfe bedeutet die Durchführung von Massnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (Rettungsdienst, Arzt) abzuwenden oder zu mildern. Was sind die Ausbildungsinhalte? - Vorgehensweise bei einem Notfall Ausbildungsdauer Der Lehrgang beinhaltet 8 Doppelstunden Kosten 30,00 Euro Die erfolgreiche Teilnahme am Erste Hilfe - Lehrgang wird benötigt für - Führerscheinklassen (C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E) sowie Personenbeförderungsschein Theorie können Sie überall lernen, bei uns lernen Sie die Praxis!!! |
Lehrgangsübersicht
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