Rechtliche Grundlage

In Deutschland ist jeder Bürger gesetzlich verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten, sofern ihm dies den Umständen nach zuzumuten ist, er durch die Hilfeleistung nicht andere wichtige Pflichten verletzt oder sich durch die Hilfeleistung selbst in Gefahr bringt. (dies ist im Strafgesetzbuch geregelt, § 323c StGB)

Was bedeutet Erste Hilfe ?

Erste Hilfe bedeutet die Durchführung von Massnahmen, um menschliches Leben zu retten, bedrohende Gefahren oder Gesundheitsstörungen bis zum Eintreffen professioneller Hilfe (Rettungsdienst, Arzt) abzuwenden oder zu mildern.

Was sind die Ausbildungsinhalte?

- Vorgehensweise bei einem Notfall
- Der Notruf
- Lebensbedrohliche Blutungen
- Herzinfarkt, Schlaganfall, Asthmaanfall
- Knochenverletzungen
- Kontrolle & Sicherung lebenswichtiger Funktionen
- Die Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW)
- Verletzte richtig lagern
- praktische Übungen
- und vieles mehr

Ausbildungsdauer

Der Lehrgang beinhaltet 8 Doppelstunden

Kosten

30,00 Euro

Die erfolgreiche Teilnahme am Erste Hilfe - Lehrgang wird benötigt für

- Führerscheinklassen (C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E) sowie Personenbeförderungsschein
- Übungsleiter, Trainer, usw.
- Ersthelfer in Betrieben und Verwaltung (Betriebshelfer)
- Arzt- und Apothekenhelferinnen

Theorie können Sie überall lernen, bei uns lernen Sie die Praxis!!!

 

DRK - Seniorenzentrum "Am Roten Rain", Petersberg

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Ausbildung beim DRK in Fulda macht Spaß

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