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Zusätzliche Betreuungskraft im Pflegeheim (§ 87b SGB XI), Betreuungsassistent

Diese modulare Qualifizierungsmaßnahme basiert auf der Richtlinie nach § 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (Betreuungskräfte-Rl vom 19. August 2008).

Die Qualifizierungsmaßnahme besteht aus drei Modulen (Basiskurs, Betreuungspraktikum und Aufbaukurs) und hat einen Gesamtum­fang von mindestens 160 Unterrichtsstunden sowie ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum.

Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen die Betreuungs- und Lebensqualität von Heim­bewohnern verbessern, die infolge demenz­bedingter Fähigkeitsstörungen, psychischer Erkrankungen oder geistiger Behinderungen dauerhaft erheblich in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind und deshalb einen hohen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf haben. Hierdurch ergeben sich neue Tätigkeitsfelder in der Pflege.

Die Teilnahme am Basiskurs und dem Aufbaupraktikum kann durch die Ausbildung "Helfer in der Pflege" abgedeckt werden.

Voraussetzung

für die Teilnahme an der Qualifizierungsmaß­nahme ist, neben den grundlegenden Anfor­derungen an die persönliche Eignung, die Vorlage eines Nachweises über die Absol­vierung eines 5-tägigen Orientierungsprakti­kums in einem Pflegeheim.

  • Mindestalter 17 Jahre
  • Hauptschul- oder vergleichbarer Schulabschluß
  • Motivation für Pflegeberufe
  • Gesundheitliche Eignung -> Download des ärztlichen Attest
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • deutsche Sprache in Wort und Schrift

Die gesamte Checkliste können Sie hier downloaden.

Damit die Qualifizierungsmanahme durchgeführt werden kann, ist grundsätzlich eine ausreichende Teilnehmerzahl erforderlich.

Im Anschluss an die Qualifizierungsmaß­nahme „Zusätzliche Betreuungskraft im Pflegeheim“ erhalten die Teilnehmer ein entsprechendes Zertifikat!

Lehrinhalte

Modul 1: Basiskurs Helfer in der Pflege (120 Stunden)

  • Grundkenntnisse der Kommunikation und Interaktion unter Berücksichtigung der be­sonderen Anforderungen an die Kommuni­kation und den Umgang mit Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen,
  • Grundkenntnisse über Demenzerkran­kungen, psychische Erkrankungen, geistige Behinderungen sowie typische Alterskrank­heiten wie Diabetes und degenerative Erkrankungen des Bewegungsapparates und deren Behandlungsmöglichkeiten,
  • Grundkenntnisse der Pflege und Pflege­dokumentation (Hilfen bei der Nahrungsauf­nahme, Umgang mit Inkontinenz, Wunden und Schmerzen usw.) sowie der Hygiene­anforderungen im Zusammenhang mit Betreuungstätigkeiten zur Beurteilung der wechselseitigen Abhängigkeiten von Pflege und Betreuung,
  • Erste-Hilfe Kurs, Verhalten beim Auftreten eines Notfalls.

Modul 2: Aufbaupraktikum in einem Pflegeheim (mindestens 80 Stunden/10 Arbeitstage)

Das Praktikum erfolgt in einem Pflegeheim unter Anleitung und Begleitung einer in der Pflege und Betreuung des betroffenen Per­sonenkreises erfahrenen Pflegefachkraft, um praktische Erfahrungen in der Betreuung von Menschen mit einer erheblichen Einschrän­kung der Alltagskompetenz zu sammeln.

Modul 3: Aufbaukurs Betreuungsarbeit in Pflegeheimen(60 UE)

  • Vertiefen der Kenntnisse, Methoden und Techniken über das Verhalten, die Kommunikation und die Umgangs­formen mit betreuungsbedürftigen Menschen,
  • Rechtskunde (Grundkenntnisse des Haftungsrechts, Betreuungsrechts, der Schweigepflicht und des Datenschut­zes und zur Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen),
  • Hauswirtschaft und Ernährungslehre mit besonderer Beachtung von Diäten und Nahrungsmittelunverträglichkeiten,
  • Beschäftigungsmöglichkeiten und Freizeitgestaltung für Menschen mit Demenzerkrankungen,
  • Bewegung für Menschen mit Demenz, psychischen Erkrankungen oder geistigen Behinderungen,
  • Kommunikation und Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten, z.B. Pflegekräften, Angehörigen und ehrenamtlich Engagierten.

Weitere Informationen entnehmen Sie unserem Faltblatt.

Stoffplan für den gesamten Lehrgang.

 

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