|
|
Aufbaukurs Zusätzliche Betreuungskraft im Pflegeheim (60 UE/Modul 3 nach §87b Abs. 3 SGB XI) Diese modulare Qualifizierungsmaßnahme basiert auf der Richtlinie nach § 87b Abs. 3 SGB XI zur Qualifikation und zu den Aufgaben von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeheimen (Betreuungskräfte-Rl vom 19. August 2008). Die Qualifizierungsmaßnahme besteht aus drei Modulen (Basiskurs, Betreuungspraktikum und Aufbaukurs) und hat einen Gesamtumfang von mindestens 160 Unterrichtsstunden sowie ein zweiwöchiges Betreuungspraktikum. Die zusätzlichen Betreuungskräfte sollen die Betreuungs- und Lebensqualität von Heimbewohnern verbessern, die infolge demenzbedingter Fähigkeitsstörungen, psychischer Erkrankungen oder geistiger Behinderungen dauerhaft erheblich in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind und deshalb einen hohen allgemeinen Beaufsichtigungs- und Betreuungsbedarf haben. Hierdurch ergeben sich neue Tätigkeitsfelder in der Pflege. Voraussetzung Für die Teilnahme an dem 60 Unterrichtseinheiten umfassenden Aufbaukurs (Modul 3), sind neben dem Grundlehrgang "Helfer in der Pflege"
Die gesamte Checkliste können Sie hier downloaden. Lehrinhalte
|


